Mobilfunk: SGV unterstützt neue Empfehlungen der BPUK
Die Konferenz der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) hat heute ihre neuen Empfehlungen hinsichtlich Bewilligungsverfahren von Mobilfunkantennen veröffentlicht. Gleichzeitig fordert die BPUK vom zuständigen Departement UVEK eine umfassendere Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV): Weg von einem technologiezentrierten und hin zu einem immissionszentrierten Ansatz.
Leitfaden für Gemeinden – bezüglich Baugesuch betreffend Mobilfunkantennen
Die Mobilfunkbetreiber bauen derzeit ihre Infrastruktur mit neuen Antennenstandorten aus und haben teils auch schon bestehende Standorte mit 5G aufgerüstet. In Abweichung zum Baubewilligungsverfahren können sich die Betreiber bei Einhaltung bestimmter Kriterien (Antennentausch, Umverteilung von Sendeleistung, etc.) Änderungen an einer bestehenden Anlage vereinfacht bewilligen lassen.
Mit 5G wird ein leistungsfähiger Mobilfunk in der ganzen Schweiz sichergestellt und Datenstaus werden verhindert.
Wir nutzen stetig mehr mobile Daten. Die heutigen Mobilfunknetze stossen daher an ihre Grenzen und müssen ausgebaut werden. Dies erfolgt sinnvollerweise mit der neusten Technologie. 5G ist die Weiterentwicklung des heutigen Mobilfunkstandards 4G und ermöglicht, dass unsere Mobilfunknetze die steigenden Anforderungen auch in Zukunft zuverlässig erfüllen können.
Was sind die Unterschiede zwischen 4G und 5G?
5G kann in den gleichen Frequenzbereichen wie 4G verwendet werden. Es kommt auch dieselbe Form der Signalaussendung (Modulation) zum Einsatz. Im Unterschied zu 4G wird 5G zusätzlich in einem neuen Frequenzbereich (3,5 bis 3,8 GHz) eingesetzt. Zusammen mit technischen Optimierungen ermöglicht dies eine grössere Anzahl Nutzerinnen und Nutzer, eine höhere Datenmenge pro Zeiteinheit sowie eine geringere Antwortzeit.